Senat hält Abslippen für möglich

Mit Schreiben vom 11. März 2021 hat die Senatsverwaltung für Sport zur Ausübung des Wassersports nach den Regeln der 2. Impfschutzmaßnahmenverordnung vom 4. März 2021 Stellung genommen. Der Berliner Segler-Verband hat das Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht.

Kurz zusammengefasst: Arbeiten an Booten und Abslippen sind nach Ansicht des Senats unter Beachtung der Abstandsregeln und des Tragens einer Mund-Nasen Bedeckung – in der Halle einer medizinischen Gesichtsmaske – möglich. Aktivitäten sozialer Art sind das leider noch nicht.

Euer Vorstand freut sich darüber, dass der Berliner Segler-Verband und der Landessportbund für unsere Interessen eintreten und berät über die konkrete Umsetzung bei der SGW in seiner kommenden Sitzung.