Infos für Mitglieder
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Hallo Sportfreunde ...
Wir bieten: freie Wasserliegeplätze in Köpenick / Wendenschloss: max. Länge: 10,00m Wir, das ist die Segelgemeinschaft Wendenschloss e.V. auf dem Gelände Peter-Gast-Weg 2a, 12557 Berlin nahe der Fähre F12 Wendenschloss <> Grünau. Wir sind eine kleine Segelgemeinschaft mit 100-jähriger Tradition (2003) und würden uns über neue Mitglieder, die Freude an Gemeinschaftserlebnissen und sportlichen Wettfahrten haben, sehr freuen. Wir sind die Segelgemeinschaft mit einer großen Kinder- und Jugendarbeit. Wir haben uns eine neue Bootshalle und eine neue Steganlage gebaut, somit ist eine Bootshallennutzung zur Bootsüberholung und Reparatur möglich. Wir verfügen weiterhin über einen Clubraum mit Tresen, Küche und einer modernen sanitären Anlage. Der Clubraum ist zur Freizeitgestaltung auch außerhalb der Segelsaison nutzbar.
Mit einer sehr großen Energieleistung von Seiten der Mitglieder wurde
im Jahr 1999 ein neues Vereinsheim geschaffen.
Näheres geht aus dem Pressebericht vom 24. Januar 2000 hervor, welcher
an die Redaktion des SVG Service Verlag GmbH in Lübeck ging.
Neues Vereinsheim bei der Segelgemeinschaft Wendenschloss e. V.
Kurz vor dem 96. Geburtstag ihrer Segelgemeinschaft wurde am 22. Oktober 1999 für die Mitglieder der Segelgemeinschaft Wendenschloß e.V. ein lang gehegter Traum Wirklichkeit. Konnten sie doch mit ihren Gästen die Einweihung eines neuen Vereinsheimes feiern, das ihren Wünschen und Plänen gerecht wird. Für die Mitglieder bedeutete das Fest einen Höhepunkt in der Vereinsgeschichte. Ermöglicht wurde dieser Neubau durch die Zusage der Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport über Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln. Nachdem die Festgesellschaft mit zünftiger Jazz-Musik in der neuen Bootshalle begrüßt wurde, eröffnete der SGW-Vorsitzende, Andreas Adloff, mit einer Darstellung der Baumaßnahmen die Feierstunde. Er betonte dabei noch einmal, dass die Anforderungen, die die Zukunft an den Verein richten wird und der baufällige Zustand der alten Anlagen die Errichtung eines Clubgebäudes und die Erneuerung der Bootslager unumgänglich machten. Aber erst nach fast 4 Jahren und großen persönlichen Einsatz einiger Mitglieder erhielt der Verein am 25.2.1998 endlich die lang ersehnte Baugenehmigung. Leider hat über diese mehrjährigen Querelen so manches langjährige Vereinsmitglied resigniert und die Gemeinschaft verlassen. Aber die verbleibenden und die neu hinzugekommenen Mitglieder bilden nach diesen Erfahrungen eine feste Gemeinschaft, deren Zusammenhalt auch und gerade von neuen Mitgliedern sehr geschätzt wird. Besondere Dankesworte galten neben der Senatsverwaltung für Jugend, Schule und Sport dem Bauleiter Peter Wollenberg, dem Sportstadtrat Dirk Retzlaff, den beteiligten Firmen und nicht zuletzt auch allen Vereinsmitgliedern, die durch ihren Einsatz diesen Bau mit ermöglichten. „Ohne das geschlossene Auftreten unserer Mitglieder wäre der Bau nicht durchführbar gewesen“, resümiert der Vorstandsvorsitzende des Vereines, Andreas Adloff. Nun, da das seit fünf Jahren geplante Gebäude Wirklichkeit geworden ist, sieht er für den 1903 gegründeten Verein eine gesicherte Zukunft. Besonders angetan waren die Teilnehmer der Veranstaltung über die Anwesenheit des Präsidialmitgliedes des Landessportbundes Berlin, Herrn Dietrich Maes, des Köpenicker Bezirksstadtrat für Kultur Sport und Bildung, Herrn Dirk Retzlaff, und des Vorsitzenden des Berliner Segler-Verbandes, Herrn Eberhard Engelmann, die es sich alle drei nicht nehmen ließen die versammelten Segler mit einigen Worten zu begrüßen. Herr Retzlaff versprach in diesem Zusammenhang den anwesenden Vereinsvorsitzenden, dass der Bezirk Köpenick weiterhin Fördergelder für seine Sportvereine bereithält. Die Gelegenheit wurde vom Vorstand der Segelgemeinschaft Wendenschloß danach auch dazu benutzt, einige Opti-Kinder der Kinder- und Jugendgruppe des Vereines vor den anwesenden Gästen auszuzeichnen. Mit ihren Pokalen verließen die jungen Sportfreunde dann stolz die Festlichkeit. Der offizielle Teil der Veranstaltung wurde dann mit Wildschwein vom Spieß, Freibier und einem von den Mitgliedern vorbereiteten kalten Büfett beendet. Bis in die späten Abendstunden blieben die Gäste der Feier treu und fühlten sich dabei offensichtlich wohl. Für den Verein bieten sich durch den Neubau neue Möglichkeiten für den Kinder- und Jugendsport und zur Gestaltung des Vereinslebens. So wurde nicht nur die Attraktivität des Vereines erhöht, sondern auch der schon immer sehr aktiven Kinder- und Jugendgruppe eine neue Basis geschaffen. Alles auch Voraussetzung für die Aufnahme neuer Mitglieder, die selbstverständlich immer willkommen sind. Sei es in unserer Kinder- und Jugendgruppe, als Jollensegler mit eigenem oder vom Verein zur Verfügung gestellten Boot, oder mit Jollenkreuzer bzw. kleinem Kielboot. Andreas Adloff
Kurz darauf, im Jahr 2000 ...
Berufsschifffahrt kollidierte mit Freizeitkapitänen Am Vormittag des 23. Juni 2000 fuhr eine Schubeinheit der Fa. KLUWE Baustoff GmbH & Co. KG auf der Dahme-Wasserstraße bei km 36,8 in die Steganlage der Segelgemeinschaft Wendenschloss e.V. und zerstörte diese total. Aufgrund eines Motorschadens konnte der Schuber „Heini II“ von seiner Besatzung nicht im Fahrwasser gehalten werden und schob seinen Prahm in die steuerbord gelegene Steganlage des Köpenicker Segelvereines. Das Notmanöver „Anker fallen lassen“ durch den Schiffsführer erfolgte zu spät. Wie durch ein Wunder wurden weder Menschen noch Schiffe verletzt. Die Wucht der Kollision trennte aber den gesamten Liegeplatzbereich vom Land ab und verschob den restlichen Steg um ca. 1m, wobei die Stegpfähle brachen. Dass die gesamte Flotte der Freizeitkapitäne für den Rest der Saison bei befreundeten Vereinen und benachbarten Marinas untergekommen ist, wurde unter den Sportfreunden zum Glück schnell und unkompliziert geklärt. Ein Dank an alle, die uns geholfen haben. Sehr viel komplizierter erwies sich die Regulierung des Schadenfalles. Wie sich herausstellte, besteht für Fahrzeuge der Berufsschifffahrt keine Gefährdungshaftung, so dass alleine aufgrund der Betriebsgefahr kein Schaden über eine Versicherung reguliert wird. Schäden, die diese Fahrzeuge Dritten zufügen, sind über ihre Fluss-Kasko-Versicherungen und die Betriebs-Haftpflichtversicherung mitversichert. Nach dem Binnenschifffahrtsgesetz handelt es sich hierbei aber um eine Verschuldenshaftung. Das heißt, dem Schadensverursacher muss ein Verschulden nachgewiesen werden können. (Anders als im Schienen- oder Straßenverkehr, wo der Gesetzgeber eine Gefährdungshaftung festgelegt hat.) Das hieß in unserem Fall, dass der Fa. Kluwe oder dem Schiffsführer ein Verschulden an der Havarie nachgewiesen werden musste. Nach anfänglicher Ablehnung der Haftung durch die VIKTORIA Versicherung AG waren die Versicherer nach einem 2. Gutachten und der Intervention der Fa. Kluwe zur Regulierung des Schadens bereit. Diese Regulierung beinhaltet aber nur die Erstattung des Zeitwertes der beschädigten Sachen. Unabhängig von einem Gutachten über den Zeitwert unserer Steganlage stand fest, dass wir aus dem Nichts eine beträchtlichen Betrag aufbringen müssen, um unseren Mitgliedern, und dabei nicht zuletzt den Kinder- und Jugendsport, zur nächsten Saison eine neue Steganlage bereitstellen zu können. So üben zur Zeit immerhin 33 Kinder und Jugendliche in der Segelgemeinschaft Wendenschloss ihren Lieblingssport aus. Dazu kommt noch eine Schulsport Arbeitsgemeinschaft, die seit Anfang 1999 besteht. Dass auch diese Hürde nicht mehr unüberwindlich erscheint, ist den Vermittlungsbemühungen des BSV und des LSB, sowie der Bereitschaft der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport zur Förderung unseres Havarie-Bauvorhabens zu verdanken. Der verbleibende Vereinsanteil wird durch Eigenfinanzierung und Arbeitsleistungen zu bewältigen sein.Des allen ungeachtet ergibt sich die Frage, inwieweit die Lehren aus dem uns entstandenen Schaden von grundsätzlicher Bedeutung für alle Wassersportvereine sind, da die gegenwärtige Rechtsprechung, zumal bei einer ansteigenden Frequentierung unserer Gewässer durch die Berufsschifffahrt, für die Wassersportvereine ein unkalkulierbares Risiko ergibt. Nach unserer Einschätzung ist die Regelung, Berufsschiffsverkehr ohne Gefährdungshaftung zuzulassen, ein Überbleibsel aus Zeiten sehr geringer Verkehrsdichte (vorvoriges Jahrhundert) und bedarf dringend einer Korrektur. Wir hoffen, dass die in der Wassersportkommission des Landessportbundes Berlin vertretenen Landessport-Verbände mit uns einer Meinung sind und Lösungsmöglichkeiten zur Absicherung der Wassersportvereine ausarbeiten. Vorstand
Fazit
Durch den Neubau des Steges im Jahr 2001 wurden 42 Stände geschaffen. Die Boxen können von Schiffen genutzt werden die eine maximale Länge von 10,00 m, eine maximale Breite von 3,20 m und einem maximalen Tiefgang von 2,00 m aufweisen. Einige der neu geschaffenen Wasserliegeplätze sind noch frei und die Segelgemeinschaft würde sich freuen, Sie begrüßen zu dürfen. |
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